Όποιος εν γνώσει του δηλώνει ψευδή γεγονότα ή αρνείται ή αποκρύπτει τα αληθινά με έγγραφη υπεύθυνη δήλωση του άρθρου 8 τιμωρείται με φυλάκιση τουλάχιστον τριών μηνών
Wer wissentlich falsche Tatsachen hervorgehen oder verweigert oder verbirgt die wahre durch eine schriftliche Erklärung des Artikels 8 wird mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten
Wer wissentlich falsche Tatsachen angibt oder verweigert oder vorenthält, die wahre schriftliche Erklärung nach Artikel 8 wird mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden